Arbeitsrecht

Ihre Situation
Damit ein Unternehmen am Markt erfolgreich bestehen kann, ist es neben fähigen und flexiblen Mitarbeitern auf Innovation und Kosteneffizienz angewiesen. Die wirtschaftliche Lage gestaltet sich zunehmend komplexer und die Konkurrenz wird härter. Dieser ökonomische Druck wird an die Mitarbeiter weitergegeben.

So ist es heutzutage keine Seltenheit mehr, dass Mitarbeiter Einschnitte bei Lohn und Gehalt hinnehmen müssen, während sich gleichzeitig die Arbeitszeit verlängert. Der Kündigungsschutz wurde reformiert und gelockert. Viele Arbeitssuchende erhalten heute keinen unbefristeten, sondern nur einen befristeten Arbeitsvertrag.

Die Sicherheit, mit einer einmal aufgenommenen Arbeit, ein geregeltes Einkommen bis zur Rente zu erzielen, ist der Nachfrage nach Arbeitskraft entsprechend der jeweiligen Bedarfs- und Kostenlage der Unternehmen gewichen. So ist es nicht ungewöhnlich, dass Mitarbeiter selbst nach der Hinnahme von Einschnitten bei Gehalt und Arbeitszeit Ā„betriebsbedingtĀ“ entlassen werden.

Empfehlung
Um hier den Überblick zu behalten, sollten Sie sich anwaltlichen Rates versichern. Lassen Sie den Inhalt Ihres Arbeitsvertrages prüfen. Aus einem befristet gewollten Arbeitsverhältnis kann unter Umständen ein unbefristetes werden, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht eingehalten werden.

Auch bei einer Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses durch Kündigung sollten Sie unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Viele Kündigungen sind fehlerhaft oder unwirksam. Oft ist die Kündigungsfrist falsch berechnet oder die Kündigung ist bei Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes nicht sozial gerechtfertigt. Je nach Größe des Unternehmens ist neben den vorgenannten Gründen auch an die Beteiligung des Betriebsrates oder bei Vorliegen einer Schwerbehinderteneigenschaft an die des Integrationsamtes zu denken. Ist jedoch die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage verstrichen, ist auch die mit Fehlern oder Unwirksamkeitsgründen behaftete Kündigung nicht mehr anzugreifen.

Gemessen an der Dauer des Arbeitsverhältnisses, sollte in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit der Zahlung einer Abfindung Berücksichtigung finden.

Die Kommunikation bei größerer Entfernung kann via E-Mail, Post, Fax und Telefon erfolgen und steht einer Mandatsführung nicht entgegen.

Tätigkeitsgebiete

Mittelständische Unternehmen und Selbständige

Privatpersonen