Verkehrsrecht

Ihre Situation
Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden. Ihr Kraftfahrzeug wurde beschädigt und ist möglicherweise nicht mehr fahrbereit. Oder schlimmer, Sie oder jemand in Ihrer Begleitung wurden bei dem Unfall verletzt. Je nach Art und Schwere des Unfalls kann sich der entstandene Schaden in einem solchen Fall schnell auf mehrere Tausend Euro belaufen.

Das Regulierungsverhalten der Versicherer ist höchst unterschiedlich und reicht von einer problemlosen und raschen Regulierung des angezeigten Schadens bis zur unrechtmäßigen Kürzung berechtigter Schadensersatzpositionen. In manchen Fällen finden die Versicherer grundlose zeitliche Verzögerungen oder verweigern eine Regulierung.

Da der Geschädigte im Normalfall auf sein Kraftfahrzeug, meist zur Berufsausübung, angewiesen ist, entsteht in den letzteren Fällen aufgrund der voranschreitenden Zeit sehr schnell ein finanzieller und psychologischer Druck. Viel zu schnell ist mancher Geschädigte dann bereit auf berechtigte Ansprüche für eine im Gegenzug alsdann rasch erfolgende Regulierung des Schadens zu verzichten.

Empfehlung
Suchen Sie früh und damit rechtzeitig einen Rechtsanwalt auf und lassen Sie sich beraten. Dies hilft Ihnen Zeit und Geld zu sparen. Der Rechtsanwalt kann die Ihnen zustehenden Ansprüche richtig und vollständig bei dem Versicherer des Unfallverursachers stellen. In einigen Fällen beispielsweise bei Geltendmachung von Schmerzensgeld sind besondere Dokumentationspflichten, wie das ärztliche Attest, zu beachten. Wichtig, denn der Geschädigte ist gegenüber der Versicherung nachweispflichtig.

Er muss beweisen, wie schwer, langwierig oder schmerzhaft seine Verletzungen waren oder sind. Sofern Sie unverschuldet in den Verkehrsunfall verwickelt worden sind, übernimmt die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung des Unfallgegners auch die Kosten der vorgenannten anwaltlichen Beratung und Vertretung.

Die Kommunikation bei größerer Entfernung kann via E-Mail, Post, Fax und Telefon erfolgen und steht einer Mandatsführung nicht entgegen.

Tätigkeitsgebiete

Mittelständische Unternehmen und Selbständige

Privatpersonen