Mietrecht

Ihre Situation
Vermieter haben immer mal wieder mit Mietern zu kämpfen, die verspätet oder keine Miete zahlen. Doch auch das Verhältnis des Vermieters zu den anderen Mietern eines Hauses kann Schaden nehmen, wenn einer der Mieter sich nicht an die Bestimmungen des Mietvertrages oder der Hausordnung hält und damit den Hausfrieden nachhaltig stört.

Auf Beschwerden anderer Mieter und Zahlungsverzug reagiert der Vermieter in der Regel mit einer Abmahnung oder in besonders schweren Fällen mit der Kündigung des Mietverhältnisses. Doch dies ist häufig erst der Beginn der eigentlichen Probleme. Der Vermieter stellt zu seinem Leidwesen fest, dass sich unter Umständen so genannte ¨Mietnomaden¨ in seinem Mietobjekt einquartiert haben.

Bis diese allerdings im Wege der Räumungsklage zum Auszug aus dem Mietobjekt verpflichtet werden, kann mitunter ein halbes Jahr vergehen. Daran kann sich noch ein längerer Zeitraum für die Zwangsvollstreckung des Räumungstitels anschließen. In der Praxis bedeutet dies für den Vermieter, dass er mangels Zahlungsfähigkeit der verklagten Mieter auf den Mietzinsrückständen sitzen bleibt und im schlimmsten Fall das Mietobjekt vollständig sanieren und renovieren muss, bevor er es neu vermieten kann. Der finanzielle Verlust ist um so größer, wenn die Immobilie (teilweise) fremdfinanziert ist und der Kapitaldienst an die Bank vom Vermieter trotzdem ungekürzt weiter geleistet werden muss.

Empfehlung
Hier ist unbedingt anwaltliches Handeln erforderlich. Die frühzeitige Einschaltung eines fachkundigen Rechtsberaters kann solche Probleme vermeiden helfen. Besondere Sorgfalt muss der Vermieter schon beim Abschluss des Mietvertrages walten lassen. Neben den rechtlichen Bestimmungen des Mietvertrages bedarf insbesondere die Person des zukünftigen Mieters einer genauen Prüfung. Oft kann schon zu diesem Zeitpunkt verhindert werden, dass sich der Vermieter so genannte ¨Mietnomaden¨ in sein Mietobjekt holt und mit ihnen eine beinahe unkalkulierbare finanzielle Belastung.

Ist der unerwünschte Mieter allerdings erst einmal eingezogen, gilt es die geeigneten rechtlichen Maßnahmen zu treffen, um ihn rasch und rechtssicher zum Auszug aus dem Mietobjekt zu bringen. Auch sollte eine finanzielle Prognose der weiteren Entwicklung des Mietverhältnisses erstellt und falls erforderlich, vom Vermieter eine finanzielle Rücklage gebildet werden.

Die Kommunikation bei größerer Entfernung kann via E-Mail, Post, Fax und Telefon erfolgen und steht einer Mandatsführung nicht entgegen.

Tätigkeitsgebiete

Mittelständische Unternehmen und Selbständige

Privatpersonen