Grundsatz

Die Kanzlei versteht sich als Rechtsberatung für mittelständische Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen. Sie sieht sich selbst als Dienstleisterin, die durch ihre Leistungen für ihre Mandanten neben einer Entlastung auch einen wirtschaftlichen Mehrwert schafft.

Die bevorzugte Mandatsbearbeitung der Kanzlei findet in den nachfolgenden Rechtsgebieten statt:

  1. Arbeitsrecht
  2. Forderungsmanagement und Inkasso
  3. Markenschutz
  4. Mietrecht
  5. Verkehrsrecht

Tätigkeitsgebiete

Mittelständische Unternehmen und Selbständige

Privatpersonen